Einzel-Betreutes Wohnen
Ambulante Dienste Perspektive gGmbH bietet seit 2009 in Bremen, seit 2011 in Bremerhaven und seit 2013 im Landkreis Cuxhaven (nördlich von Bremerhaven) auch „Einzel-Betreutes Wohnen“ (das heißt: in der eigenen Wohnung) für psychisch erkrankte Menschen an..
Im Folgenden erläutern wir Ihnen unser Angebot Betreutes Wohnen etwas näher:
1. Rechtsgrundlage
Einzelbetreutes Wohnen ist ein ambulantes Angebot der Eingliederungshilfe gemäß § 78 SGB IX für erwachsene psychisch kranke Menschen.
2. Ziele
Ziele des Betreuten Wohnens können sein:
- die Förderung sozialer Teilhabe
- die Förderung einer sinnvollen Tagesstruktur, Beschäftigung oder Arbeit
- individuell sinnvolle Strategien im Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung zu finden
- ein selbständiges Wohnen und Leben abzusichern bzw. zu erreichen
- die Sicherung der materiellen Existenz (Schuldenregulierung, notwendige Leistungen beantragen etc.)
- die Sicherung einer angemessenen medizinischen und therapeutischen Behandlung
- psychische Stabilisierung und Vermeidung stationärer Behandlung
Die konkreten Ziele werden im Einzelfall und zwischen dem/der Klient*in, dem/der Gutachter*in und dem/der Bezugsbetreuer*in vor Beginn der Betreuung im entsprechenden Hilfeplan vereinbart.
3. Personenkreis
Im Rahmen des Einzelbetreuten Wohnens können psychisch erkrankte Menschen betreut werden, die z.B. von einer der folgenden Diagnosen (-bereiche) betroffen sind:
- Psychosen
- Depressionen
- Angsterkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Neurosen
4. Leistungsspektrum
Beim Einzelbetreuten Wohnen handelt es sich um
- ambulante, das heißt eine aufsuchende und begleitende Hilfe im jeweils eigenen häuslichen und sozialen Umfeld,
- die die betreuten Menschen dabei unterstützt, ihr Leben möglichst eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt gestalten zu können.
Das Leistungsspektrum des Betreuten Wohnens bezieht sich auf folgende Leistungsbereiche:
Direkte personenbezogene Leistungen. Hierzu zählen z. B.
- Unterstützung in den Bereichen Selbstversorgung, Wohnen und Gesundheit und soziale Kontakte
- Hilfe zur selbständigen Inanspruchnahme sozialer und medizinischer Hilfen
- Unterstützung in den Bereichen Tagesgestaltung, Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung
- Koordination und Betreuungsplanung
- Regelmäßige Gespräche (Planung, Reflektion, emotionale Entlastung etc.)
- Begleitung (zu Ärzt*innen, Therapeut*innen, Behörden, sozialen Projekten etc.)
- Praktische Hilfe (Strukturierungshilfen im Wohnbereich etc.)
Indirekte personenbezogene Leistungen
- Kooperation mit Rechtsbetreuer*innen, Angehörigen, Personen im Wohnumfeld, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Kliniken, Behörden etc., sofern der/die Klient*in dies möchte,
- Erstellung von Verlaufs-/Entwicklungsberichten
- Beteiligung an der Begutachtung und Hilfeplanung
- Teilnahme an Fallkonferenzen
Sonstige Leistungen, diese sind z. B.
- Organisation und Leitung des Dienstes
- Fall-, Teambesprechungen, Arbeitskreise etc.
- Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildung und Supervision
- Qualitätssichernde Maßnahmen
- Dokumentation
- Fahrten und Wegezeiten
Die konkret zu erbringenden Leistungen hängen dann von dem individuellen Bedarf der Klient*innen ab und werden (unter Berücksichtigung des erstellten Hilfeplans) entsprechend zwischen Klient*in und Betreuer*in vereinbart.
5. Mitarbeiter*innen
Die Mitarbeiter*innen von Ambulante Dienste Perspektive, die im Bereich des Einzelbetreuten Wohnens eingesetzt werden, haben i.d.R. jahrelange berufliche Erfahrungen in der ambulanten psychiatrischen Versorgung/Betreuung und „kennen sich aus“. Vorrangig werden bei uns Dipl.-Sozialpädagog*innen/-arbeiter*innen (i.d.R. mit weiteren Zusatzqualifikationen) und examinierte Pflegekräfte (mit bzw. in psychiatrischer Zusatzqualifikation) beschäftigt.
6. Der Weg zur Eingliederungshilfe (Einzelbetreutes Wohnen)
Um Hilfeleistungen im Rahmen des Einzelbetreuten Wohnens für sich realisieren zu können, sind bestimmte formale Schritte notwendig.
Sofern mögliche Interessent*innen dies wünschen, unterstützen die Mitarbeiter*innen von Ambulante Dienste Perspektive sie auf diesem Weg „von A-Z“, um möglichen Ängsten und Unsicherheiten vor der Antragsbürokratie vorzeitig begegnen zu können.
Für das Antragsverfahren muss mit ca. 2-3 Monaten Zeit von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Beginn der Betreuung gerechnet werden:
1. Informationsgespräch bei Ambulante Dienste Perspektive vereinbaren und Klärung der Fragen:
Was ist Einzelbetreutes Wohnen genau? Kann ich davon profitieren? Welche Unterstützungsleistungen sind konkret sinnvoll für mich? Wer finanziert die Maßnahme?
2. Gespräch mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst (bzw. beim Sozialdienst der Klinik):
Im Vorfeld eines notwendigen Gutachtens soll die Frage geklärt werden, ob der/die dort zuständige Mitarbeiter*in die Maßnahme „Einzelbetreutes Wohnen“ nach Kenntnis der Situation grundsätzlich befürwortet.
3. Formale Antragstellung auf Einzelbetreutes Wohnen beim Fachdienst Teilhabe
...sofern ein positive Rückmeldung des SPSD erfolgt ist...
4. Gutachtenerstellung durch den Fachdienst Teilhabe:
Hierzu wird ein entsprechendes Gespräch vereinbart, bei dem notwendige Daten erhoben und Ziele/Inhalte der Maßnahme „Einzelbetreutes Wohnen“ konkret festgelegt werden.
5. Antrag auf Kostenübernahme beim Fachdienst Teilhabe:
Sofern der/die Interessent*in die Kosten der Betreuung nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen tragen kann (...dies ist der Regelfall...).
6. Beginn der Betreuung:
Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, kann der Betreuungsvertrag zwischen Interessent*in und Ambulante Dienste Perspektive abgeschlossen werden.
7. Erreichbarkeit
Ambulante Dienste Perspektive gGmbH / Einzel-Betreutes Wohnen
Standort Bremen:
Elsasser Straße 61/63, 28211 Bremen
Telefon: 0421 / 34 67 56 60
Fax: 0421 / 34 67 56 61
E-Mail: info@adperspektive.de
Standort Bremerhaven und Landkreis Cuxhaven:
Hafenstraße 126, 27576 Bremerhaven
Telefon: 0471 / 300 50 440
Fax: 0471 / 300 50 449
E-Mail: soziotherapie-bhv@adperspektive.de
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Download PDF-Datei: ADP, Konzept Betreutes Wohnen