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Im Folgenden beschreiben wir ihnen unser Angebot Soziotherapie: 1. Rechtsgrundlagen 2. Ziele 3. Inhalte/Leistungen 4. Anspruchsberechtigter Personenkreis 5. MitarbeiterInnen 6. Verordnungsberechtigung 7. Finanzierung 8. Adressatenbezogene Informationen 1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen der Soziotherapie sind 2. Ziele der Soziotherapie Hauptziel der Soziotherapie ist die Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten der PatientInnen durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen. Es geht im Sinne von case-management darum, ein für die PatientInnen abgestimmtes, individuell angemessenes Maß an psychiatrischer und nichtpsychiatrischer Unterstützung zu leisten bzw. zu initiieren. Idealtypisch unterscheiden kann man dabei die Ziele der Vermeidung von psychiatrischer Unter- als auch Überversorgung. differenzierter zu Zielen... 3. Inhalte/Leistungen der Soziotherapie Die Betreuungsleistungen werden zielgerichtet entlang des individuellen Bedarfes geplant (Soziotherapeutischer Betreuungsplan) und entsprechend durch NervenärztInnen verordnet. Soziotherapie findet überwiegend im sozialen Umfeld der PatientInnen statt (aufsuchender Kontakt). Max. Anspruch: 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren Soziotherapeutische Betreuungsleistungen sind z. B.: - Beratung (Planung, Reflektion, Information, emotional stützende Gespräche etc.)
- Begleitung (z. B. zu Arztpraxen, zu Behörden/Institutionen, zum Arbeitgeber)
- Koordination verschiedener Hilfsangebote (roter Faden)
- Initiieren von psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen
- Praktische Unterstützung, Anleitung, Motivation
- Krisenintervention
- Unterstützung in Konfliktfällen (z. B. im Wohnumfeld)
- Krisenprophylaxe, Psychoedukation (z. B. Erstellen eines Krisenplans)
- Kontakt– und Beziehungsgestaltung (z. B. zu sozial isolierten Menschen)
Die Unterstützung erfolgt zunächst dort, wo dem/der PatientIn „der Schuh drückt“. Sinnvoll kann es sein, Soziotherapie präventiv zur psychischen und sozialen Stabilisierung einzusetzen. Wenn das Fass überzulaufen droht, kann durch soziotherapeutische Unterstützung eine Krise vermieden oder begrenzt werden. Einige Betreuungsleistungen im Rahmen der Soziotherapie überschneiden sich mit denen anderer Dienste und Einrichtungen. Eine Abgrenzung der Soziotherapie von anderen Leistungen für psychisch erkrankte Menschen kann jedoch zu allen anderen Bereichen vollzogen werden. 4. Anspruchsberechtigter Personenkreis Anspruch auf Soziotherapie haben 1. Menschen mit Diagnosen aus den Bereichen... 2. ...welche ambulanten psychiatrischen Unterstützungsbedarf haben. Dies ist eine vereinfachte und praktikable Formel zur Beschreibung des anspruchsberechtigten Personenkreises für Soziotherapie. Ob im Einzelfall dann Soziotherapie verordnet werden kann, können Sie in einem kurzen Telefongespräch (in Bremen Tel. 0421/3403-260 bzw. in Bremerhaven 0471/958513-30) mit unserem Soziotherapeutischen Dienst abklären, da dies von einigen weiteren Faktoren (u. a. Fähigkeitsstörungen, GAF-Skala) abhängt. 5. MitarbeiterInnen Unsere SoziotherapeutInnen arbeiten seit vielen Jahren im Bereich der komplementären psychosozialen Versorgung. Sie verfügen über gute Kontakte zu den verschiedenen Einrichtungen und Maßnahmen des gemeindepsychiatrischen Verbundes. Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine hohe Fachkompetenz. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision sind feste Bestandteile der Arbeit. 6. Verordnungsberechtigung Soziotherapie kann von niedergelassenen NervenärztInnen (VertragsärztInnen) verordnet werden. 7. Finanzierung der Soziotherapie Unser Angebot Soziotherapie ist eine von Krankenkassen finanzierte Leistung. Derzeit haben wir einen Vertrag mit den Krankenkassen AOK, BKK, IKK und HKK abgeschlossen. Andere Kassen (z. B. Angestellten- und Ersatzkassen) übernehmen in der Regel die Soziotherapie im Rahmen von Einzelfallentscheidungen. Es gelten Zuzahlungsregelungen des GMG (Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz). Bei chronisch erkrankten PatientInnen, die Sozialhilfe, Grundsicherungs- oder ALG-II-Leistungen beziehen, entsteht durch die Zuzahlungsregelung jedoch in aller Regel faktisch keine finanzielle Mehrbelastung durch die Inanspruchnahme von Soziotherapie. Die Zuzahlungsgrenze in Höhe von ca. 41 € wird hier allein schon durch die Praxisgebühren, die von den Arztpraxen in den jeweiligen Quartalen (4 x 10 € = 40 €) eingezogen werden müssen, erreicht. 8. Adressatenbezogene Informationen Im Rahmen der Soziotherapie wollen wir mit unterschiedlichen Menschen, Professionen, Diensten und Institutionen gut zusammenarbeiten! Wir haben unser Informationsmaterial mit Blick auf unterschiedliche Adressaten spezifisch ausgerichtet, um unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Problemen gerecht werden und unser jeweiliges Kooperationsangebot deutlich machen zu können. Sie wenden sich an uns als (bitte anklicken): Ansprechpartner in Bremen: Jürgen Stening Ansprechpartnerin in Bremerhaven: Dirk Lüßem und Volker Schenk
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