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Die Ambulante psychiatrische Pflege (APP) ist ein Angebot, das ein hohes Maß an ambulanter Betreuung, Pflege und Versorgung psychisch erkrankter Menschen ermöglicht. Die APP ist damit grundsätzlich geeignet, auch in ganz akuten Krisen einen psychiatrischen Klinikaufenthalt zu vermeiden und eine wirksame Hilfeleistung im gewohnten häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Wer verordnet die APP? Alle ÄrztInnen für Nervenheilkunde, Neurologie, psychiatrische Medizin sowie ÄrztInnen mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie können APP verordnen. Eine Folgeverordnung kann bei einer gesicherten Diagnoseerstellung auch durch HausärztInnen erfolgen.
Wie lange darf die APP verordnet werden? APP kann für die Dauer von bis zu vier Monaten verordnet werden. Maximal dürfen 14 Stunden pro Woche mit abnehmender Versorgungsdauer geplant und durchgeführt werden.
Was beinhaltet die Psychiatrische Fachpflege/APP?
Bei welchen Erkrankungen kann die APP in Anspruch genommen werden?
Die MitarbeiterInnen Die MitarbeiterInnen der APP arbeiten seit vielen Jahren im Bereich der psychosozialen Versorgung und haben eine sozialpsychiatrische Zusatzausbildung. Sie unterhalten gute Kontakte zu verschiedenen Einrichtungen und Maßnahmen des gemeindepsychiatrischen Verbundes. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sind feste Bestandteile der Arbeit.
Haben Sie Fragen zur APP? Haben Sie ein Anliegen (Information, Betreuung, Beratung)? Rufen Sie uns doch einfach an! Sabine Horstmann (PDL) und Cord Meyer (stellvertr. PDL) Telefon: 0471/958513-0 und mobil unter 0157/71494680
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